Rechtsprechung
   BGH, 24.09.1984 - II ZR 235/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,11360
BGH, 24.09.1984 - II ZR 235/83 (https://dejure.org/1984,11360)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1984 - II ZR 235/83 (https://dejure.org/1984,11360)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1984 - II ZR 235/83 (https://dejure.org/1984,11360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,11360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streichung eines Hengstes aus dem Zuchtbuch - Aufhebung eines revisiblen Berufungsurteils bei fehlendem Tatbestand - Anforderungen einer Züchtervereinigung an die Eintragung eines gekörten Hengstes in das Zuchtbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 154/78

    Berufungsurteil ohne Tatbestand

    Auszug aus BGH, 24.09.1984 - II ZR 235/83
    Nachdem die Klägerin glaubhaft gemacht hat, daß die Beschwer 40.000 DM übersteigt, und somit die Revision statthaft ist, weist die Klägerin mit Recht darauf hin, daß ein revisibles Berufungsurteil aufzuheben ist, wenn der Tatbestand fehlt (BGHZ 73, 248).
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 210/81

    Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 24.09.1984 - II ZR 235/83
    Davon kann nur dann abgesehen werden, wenn sich die tatsächlichen Grundlagen hinreichend deutlich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils ergeben (BGH, Urt. v. 20.1.1983 - VII ZR 210/81, WM 1983, 391 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.1983 - II ZR 92/82

    Anspruch auf Eintragung eines gekörten Hengstes in das Zuchtbuch -

    Auszug aus BGH, 24.09.1984 - II ZR 235/83
    Wie der Senat im Urteil vom 11. Juli 1983 (II ZR 92/82, RdL 1983, 317 = MDR 1984, 119) ausgeführt hat, hat das Tierzuchtgesetz von 1976 hieran nichts geändert, so daß der Hengst, falls er 1973 zu Unrecht im Zuchtbuch gelöscht worden sein sollte, nur dann wieder einzutragen ist, wenn er den Anforderungen genügt, die der verklagte Verband in seinem derzeitigen Zuchtprogramm an den Zuchtwert eingetragener Tiere stellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht